Über uns

Wir sind eine lebendige Gemeinschaft für alle, die den Weinbau und den Genuss von Wein schätzen. Seit unserer Gründung im Jahr 2001 verfolgen wir das Ziel, Weinerzeuger und Weinliebhaber miteinander ins Gespräch zu bringen – eine Idee, die sich bis heute zu einer echten Erfolgsgeschichte entwickelt hat.
Unser Verein steht für ein aktives und geselliges Miteinander. Mit Weinproben, Ausflügen und regelmäßigen Stammtischen bieten wir vielfältige Möglichkeiten zum Austausch und zur Weiterbildung. Auch das Engagement im Kinderferienprogramm sowie traditionelle Veranstaltungen wie die Frühjahresweinprobe und das Herbsteinschießen gehören fest zu unserem Vereinsleben.
Bei uns sind alle willkommen: vom erfahrenen Wengerter bis zum neugierigen Weinliebhaber. In unserem Vereinszimmer unter dem Dach der Kelter finden Menschen jeden Alters einen Ort der Begegnung, des Genusses und der Gemeinschaft.
Mitgliedschaft
Werden Sie Teil unserer Gemeinschaft und entdecken Sie die faszinierende Welt des Weins aus nächster Nähe. Ob passionierter Wengerter, neugieriger Einsteiger oder einfach Liebhaber guter Weine – bei den Winzer- und Weinfreunden e.V. ist jeder herzlich willkommen.
Vereinsaktivitäten im Überblick

Generalversammlung
In unserer Generalversammlung informieren wir transparent über das Vereinsgeschehen, wichtige Entwicklungen und zukünftige Planungen. Hier haben alle Mitglieder die Möglichkeit, sich einzubringen, mitzuentscheiden und die Zukunft des Vereins aktiv mitzugestalten.

Weinproben
Unsere Weinproben sind feste Höhepunkte im Vereinsleben. Neben der jährlichen Frühjahrsweinprobe bereichert auch die zweijährlich stattfindende Schaumweinprobe speziell für Frauen unser Programm. In geselliger Atmosphäre präsentieren wir ausgewählte Weine und Sekte, tauschen Erfahrungen aus und genießen gemeinsam die Vielfalt und Qualität regionaler und überregionaler Spezialitäten.

Herbsteinschießen
Mit dem Herbsteinschießen läuten wir traditionell den Beginn der Weinlese ein. In geselliger Runde verbinden wir Brauchtum mit Gemeinschaft und stimmen uns gemeinsam auf die arbeitsreiche und zugleich besondere Zeit im Weinbau ein.

Weihnachtstammtisch
Unser Weihnachtsstammtisch bildet den gemütlichen Jahresabschluss. In festlicher Atmosphäre lassen wir das Vereinsjahr Revue passieren, genießen gemeinsame Stunden und stärken den Zusammenhalt in unserer Gemeinschaft.

Ausflüge
Unsere Ausflüge bieten die perfekte Gelegenheit, Weinbau und Regionen hautnah zu erleben. Gemeinsam entdecken wir neue Eindrücke, vertiefen unser Wissen und stärken dabei den Zusammenhalt im Verein.

Aktionen
Mit unseren Aktionen bringen wir uns aktiv ins Gemeindeleben ein und beteiligen uns an verschiedenen Veranstaltungen. Dabei präsentieren wir unseren Verein, fördern den Austausch und stärken die Gemeinschaft über die Vereinsgrenzen hinaus.
Vorstand
1. Vorstand: Ralf Schober
2. Vorstand: Markus Rösch
3. Vorstand: Markus Schweiker
Kassierin
Olga Schweiker
Spezialaufgaben
Tanja Müller-Heinrich
Team Öffentlichkeitsarbeit
Tobias Beckbissinger
Holger Schweiker
Team Wirtschaft
Jürgen Schnepf
Schriftführerin
Sina Pfannkuch
Vereinsatzung
Winzer und Weinfreunde Gemmrigheim e.V.
§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
Der Verein führt den Namen „Winzer und Weinfreunde Gemmrigheim“ Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Sitz des Vereins ist Gemmrigheim.
Der Verein soll in das Vereinsregister des Amtsgericht Besigheim eingetragen werden.
§ 2 Zweck und Ziele
Der Verein dient der Hebung und Förderung des heimischen Weinbaues und der Weinvermarktung sowie der Wahrung der Interessen der Weingärtner hinsichtlich Anbau, Bewirtschaftung und Pflegemaßnahmen.
Dies soll insbesondere wahrgenommen werden durch:
Beratung und Unterstützung der Mitglieder bei der Bewirtschaftung der Weinberge, eventuell gemeinsame Einkäufe, Präsentation unserer Weine in der Öffentlichkeit durch Proben und Mitwirkung bei örtlichen Veranstaltungen, gemeinsame Lehrfahrten und sonstigen Aktivitäten, welche das Ansehen unserer heimischen Weine fördern.
Der Zweck des Vereins ist nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet.
§ 3 Mitgliedschaft
Dem Verein können alle natürlichen Personen beitreten, die die Ziele des Vereins anerkennen und fördern wollen. Über die Aufnahme eines Mitgliedes entscheidet der Vorstand.
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Kündigung oder Ausschluss.
Der Austritt ist gegenüber dem Vorstand schriftlich zum Jahresende zu erklären.
Mitglieder, die ihren Pflichten nicht nachkommen oder durch ihr Verhalten das Ansehen des Vereines schädigen, können durch den Vorstand ausgeschlossen werden.
§ 4 Recht und Pflichten der Mitglieder
Alle Mitglieder des Vereines haben das Recht, an den Versammlungen und Veranstaltungen teilzunehmen und die angebotenen Leistungen des Vereins in Anspruch zu nehmen.
Alle Mitglieder sind verpflichtet, die Ziele und Aufgaben des Vereins zu unterstützen und die Beschlüsse der Vereinsorgane durchzuführen.
§ 5 Der Vorstand
Die Mitgliederversammlung wählt aus ihren Reihen für die Dauer von 3 Jahren mit einfacher Mehrheit den Vorsitzenden und 2 Stellvertreter.
Zur Unterstützung des Vorstandes kann ein beratender Ausschuss gebildet werden.
Die Beschlüsse des Vorstandes erfolgen mit Stimmenmehrheit.
Die Geschäfte des Vorstandes im Außenverhältnis nimmt jedes Mitglied des Vorstandes einzeln wahr.
Im Innenverhältnis führen die Stellvertreter die Geschäfte nur bei Verhinderung des Vorsitzenden.
Zu den Aufgaben der Vorstandsmitglieder gehören insbesondere, den Vorsitzenden in allen Fragen zu beraten und ihn bei der Ausübung seines Amtes nach besten Kräften zu unterstützen.
Die Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich nach § 26 BGB einzeln.
§ 6 Rechnungswesen
Die Mittel zur Deckung der Vereinskosten und zur Förderung sonstiger Vereinszwecke werden durch jährliche Beiträge der Mitglieder in der von der Mitgliederversammlung beschlossenen Höhe sowie durch Erträge aus Veranstaltungen aufgebracht.
§ 7 Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorsitzenden auf Beschluss des Vorstandes einzuberufen.
Die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung muss erfolgen, wenn es der Vorstand oder mindestens ein Drittel der Mitglieder für notwendig erachtet.
Die Einladung zur Mitgliederversammlung ist den Mitgliedern mindestens 10 Tage vor dem Termin im amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Gemmrigheim bekannt zu machen.
Jedes Mitglied ist berechtigt, Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung zu stellen, die Anträge müssen dem Vorsitzenden mindestens 1 Woche vor der Versammlung schriftlich vorliegen.
Die Mitgliederversammlung ist insbesondere zuständig für:
- die Wahl des Vorstandes,
- die Entgegennahme des Berichtes des Vorstandes,
- die Änderung der Satzung,
- die Auflösung des Vereins.
Jedes Mitglied hat eine Stimme, eine Vertretung des Stimmrechts ist nicht möglich.
Für die Beschlüsse ist grundsätzlich einfache Mehrheit notwendig. Satzungsänderungen bedürfen der Zustimmung von drei Viertel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen, das vom Protokollführer und vom Versammlungsleiter zu unterzeichnen ist.
§ 8 Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung beschlossen werden, es müssen drei Viertel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder der Auflösung zustimmen.
Tag der Änderung der Satzung: Gemmrigheim, den 16. Januar 2009
Winzer und Weinfreunde
Gemmrigheim e.V.
Ralf Schober (1.Vorstand)
Obere Felderstr. 8
74376 Gemmrigheim
Telefon: +49 7143 93977
E-Mail: ralf.schober@integtation.net
Vereinsregister Nr.UR441/2009
Steuer-Nr.: 55099/04102
